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  • 07.10.2016 · Fachbeitrag · Verbraucherinsolvenz

    Pünktliche Ratenzahlungen hindern Insolvenzanfechtung

    | Bei nahezu pünktlichen Ratenzahlungen einer Schuldnerin auf einen um fünf Monate verlängerten Überbrückungskredit ihrer Hausbank kann es am Gläubigerbenachteiligungsvorsatz gemäß § 133 Abs. 1 S. 1 InsO fehlen. |