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  • 13.06.2025 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Faktische Geschäftsführung bei der Firmenbestattung

    | Wer als faktischer Geschäftsführer agiert, um einem Unternehmen die letzten Vermögensreserven zu entziehen, kommt als Täter von Insolvenzstraftaten insbesondere nach § 283 Abs. 1 StGB in Betracht. |