· Fachbeitrag · Prozessrecht
Mangelnde Prozessführungsbefugnis für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall
Ein alltäglicher Fall: Der Mandant erleidet einen von ihm unverschuldeten Verkehrsunfall und möchte Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung geltend machen. Aber das Leben geht eben weiter: Während der außergerichtlichen Schadensregulierung beantragt der Mandant die Eröffnung eines Regel- oder eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Eine Entscheidung des AG Hagen zeigt, wie dies zur prozessualen Falle werden kann. Wir zeigen, wie man dies vermeidet.
Sachverhalt
Der Kläger begehrt von der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatz aus einem Verkehrsunfallereignis vom 5.7.24 in Hagen. An diesem Tag wurde das im Eigentum des Klägers befindliche Fahrzeug von der Fahrerin des bei der Beklagten kfz-haftpflichtversicherten Fahrzeugs beschädigt. Nach Einholen eines Privatgutachtens zeigte der Kläger den Unfall mit anwaltlichen Schreiben vom 9. und 11.7.24 erfolglos bei der Beklagten an.
Mit Beschluss des zuständigen Insolvenzgerichts vom 30.5.25 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet und der weiter beteiligte Insolvenzverwalter bestellt. Am 10.6.25 erhob der Kläger die seit dem 5.7.25 rechtshängige Klage, wobei das Gericht den Kläger unter dem 12.6.25 darauf hinwies, dass zuvor über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden war.
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