03.11.2022 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht
Eröffnungsbeschluss taugt nicht als Grundlage eines PfÜB
Der Insolvenzverwalter kann aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses keine Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.
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