Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.11.2022 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    Eröffnungsbeschluss taugt nicht als Grundlage eines PfÜB

    | Der Insolvenzverwalter kann aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses keine Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen. |