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  • 24.04.2018 · Fachbeitrag · Insolvenzanfechtung

    Keine Gläubigerbenachteiligung bei Rückgewähr

    Tilgt der Schuldner eine gegen ihn gerichtete Darlehensforderung durch Barzahlung, wird die darin liegende Gläubigerbenachteiligung beseitigt, wenn der Darlehensgeber dem Schuldner erneut Barmittel zu gleichen Bedingungen wieder zur Verfügung stellt.