· Fachbeitrag · Insolvenzanfechtung
Streit um die Zugehörigkeit von Ansprüchen zum Nachlass
| Nach dem Eintritt des Erbfalls kommt es oft zu schnellen Verfügungen über den Nachlass, der vermeintlich werthaltig ist. Im weiteren Verlauf stellt sich dann heraus, dass der Nachlass überschuldet sein könnte, weil sich Verbindlichkeiten zeigen, die der Erbe nicht im Auge hatte. Eine Option ist die Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens, da die Ausschlagungsfrist regelmäßig abgelaufen ist. Welche ‒ weitreichenden ‒ Auswirkungen dies auf eine Verfügung vor dem Insolvenzantrag haben kann, zeigt eine aktuelle BGH-Entscheidung. |
Sachverhalt
Der Insolvenzverwalter über den Nachlass des Erblasser macht Anfechtungsansprüche aus dem Nachlassinsolvenzverfahren gegen den Kläger und seine Gläubiger geltend. Der Kläger bestreitet schon die Aktivlegitimation des Insolvenzverwalters
Der Erblasser war verheiratet. Aus der Ehe gingen ein Sohn und eine Tochter hervor. Alleinerbin des Erblassers ist aufgrund eigenhändigen gemeinschaftlichen Testaments ihrer Eltern die Tochter. In einem gerichtlichen Vergleich vom 18.3.19 verpflichtete sich diese, an ihren Bruder 90.000 EUR zur Abgeltung von etwaigen erbrechtlichen Ansprüchen am dereinstigen Nachlass der Mutter zu zahlen.
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