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  • 02.02.2023 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Verwirkung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    | Der Insolvenzverwalter verwirkt seinen Anspruch auf Vergütung entsprechend dem § 654 BGB zugrunde liegenden allgemeinen Rechtsgedanken, wenn er vorsätzlich oder grob leichtfertig die ihm obliegende Treuepflicht so schwerwiegend verletzt, dass er sich seines Lohns als „unwürdig“ erweist. |