Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2015 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Forderungsanmeldung ohne Einschränkung

    | Zug-um-Zug-Forderungen können nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Sie eignen sich nicht für die Berechnung der Quote und die InsO kennt im Feststellungs- und Verteilungsverfahren nach §§ 174 ff. InsO keine den §§ 756, 765 ZPO entsprechende Regelung. |