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  • 12.12.2025 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

    | Ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter ist nicht befugt, Ansprüche gegen den Insolvenzschuldner zu verfolgen, um die von ihm im Eröffnungsverfahren nach Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts unberechtigt empfangene Leistung eines Drittschuldners zur Masse zu ziehen, wenn der geleistete Gegenstand nicht mehr im insolvenzbefangenen Vermögen des Insolvenzschuldners vorhanden ist. |