12.12.2025 · Fachbeitrag · Zwangsverwaltung
Haftung eines Zwangsverwalters bei Nichtvermietung
Ein Zwangsverwalter einer Immobilie soll die Art der bis zur Anordnung der Zwangsverwaltung bestehenden Nutzung beibehalten. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich durch Vermietung oder Verpachtung.
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