Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Regressansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt

    Unterhält der Mandant eine Rechtsschutzversicherung, geht er regelmäßig entspannt mit dem Prozesskostenrisiko um. Ein Risiko, dass der Rechtsschutzversicherer trägt, übernimmt er gerne. Das darf den Rechtsanwalt aber nicht dazu verleiten, seinerseits mit der Aufklärung über Kostenrisiken eines prozessualen Vorgehens allzu entspannt und locker umzugehen. Die aktuelle Entwicklung, dass Rechtsschutzversicherungen hier kritischer hinsehen, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung erreicht. Der BGH stärkt deren Position.

    Sachverhalt

    Die Klägerin ist Rechtsschutzversicherer und begehrt von der bevollmächtigten Rechtsanwältin ihrer Versicherungsnehmer die erstatteten Rechtsverfolgungskosten für eine überwiegend erfolglose Klage wegen einer fehlerhaften Stellung von Klageanträgen zurück. Die Klägerin hatte zuvor nach begonnener gerichtlicher Inanspruchnahme auf Deckung die Deckungszusage erteilt.

     

    Nach Auffassung der Rechtsschutzversicherung hätte der Verzicht auf den offensichtlich unbegründeten Klageantrag den Streitwert so vermindert, dass die von ihr zu tragenden Kosten nur rund 32.000 EUR statt 53.000 EUR betragen hätten. Die Differenz fordert sie zurück.