12.06.2026 · Fachbeitrag · Zustellung
Versagung der Berufung auf eine fehlerhafte Ersatzzustellung
Es stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt zielgerichtet herbeigeführt hat. Das ist nicht der Fall, wenn eine elektronische Postzustellung eingerichtet wurde und nur fahrlässig versäumt wurde, die förmliche Zustellung sicherzustellen.
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