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  • 04.04.2019 · Fachbeitrag · Zuständigkeit

    Ausschließlicher Gerichtsstand in Mietsachen ist umfassend

    | Von § 29a ZPO werden nicht nur Primäransprüche, sondern auch alle sekundären Ansprüche wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten aus einem Mietverhältnis erfasst. |