Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Zugangsnachweis

    Zugang von Abrechnungen dokumentieren

    | Der für die Beweisführung erforderliche Grad richterlicher Überzeugung ist nicht zu gewinnen, wenn der vom Vermieter benannte Zusteller einer Abrechnung als Zeuge ausdrücklich bekundet, sich an die behauptete Zustellung nicht mehr erinnern zu können. Damit können wirtschaftliche Nachteile verbunden sein, so wie in einem aktuellen Fall des LG Berlin. |

     

    Relevanz für die Praxis

    Die Nebenkostenabrechnung ist nach § 556 Abs. 3 S. 2 und 3 BGB dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Nach allgemeinen Regeln obliegt es dem Vermieter, den Zeitpunkt des Zugangs darzulegen und bei Bestreiten auch zu beweisen. Im Fall des LG Berlin (19.10.17, 67 S 279/17, Abruf-Nr. 201184) war genau das nicht gelungen, sodass der Vermieter mit seinem Nachforderungsverlangen scheiterte und dazu noch die Kosten der erfolglosen Klage tragen musste.

     

    PRAXISTIPP | Vor diesem Hintergrund sollten Sie in der Praxis die Nebenkostenabrechnung entweder förmlich übersenden (Einwurf-Einschreiben, Einschreiben-Rückschein, Zustellung) oder Sie sollten den privaten Zusteller bitten, unmittelbar über die Übergabe oder den Einwurf einen unterschriebenen Vermerk zu fertigen. Das ist eine als Beweisindiz geeignete Privaturkunde, die dem Zusteller als Zeugen dazu vorgehalten werden kann.

     

    Musterformulierung / Zustellungsvermerk

    Hiermit bestätige ich, ..., ...-straße ..., ... ...-Stadt, am ...

     

    dem ... (Mieter) die Nebenkostenabrechnung für das Jahr ... des ... (Vermieter) für die Wohnung ... (Mietsache) persönlich übergeben zu haben.

     

    alternativ

     

    die Nebenkostenabrechnung für das Jahr ... des ... (Vermieter) für die Wohnung ... (Mietsache) in den ihm zugeordneten und mit dem Namen des ... (Mieter) beschrifteten Briefkasten eingeworfen zu haben.

     

    Ich habe mich zuvor persönlich davon überzeugt, dass sich in dem Briefumschlag die bezeichnete Nebenkostenabrechnung ... befunden hat.

     

    Ort, Datum

    Unterschrift

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2018 | Seite 97 | ID 45281708