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  • 07.09.2015 · Fachbeitrag · Zahlungsdienste

    Die Suche nach dem Bereicherungsschuldner

    | Im Anwendungsbereich des § 675u BGB kann ein Zahlungsdienstleister bei einem vom Zahler nicht autorisierten Zahlungsvorgang den Zahlungsbetrag mittels Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Fall 2 BGB) vom Zahlungsempfänger herausverlangen, auch wenn diesem nicht bekannt ist, dass die Autorisierung fehlt. |