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  • 12.08.2026 · Nachricht · Wohnungseigentumsrecht

    Kostenverteilungsschlüssel bei Erhaltungsmaßnahmen

    Die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss widerspricht im Allgemeinen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die neue Kostenverteilung den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer nicht angemessen ist und insbesondere zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt. Die richterliche Kontrolle ist nicht auf eine bloße Willkürprüfung beschränkt.