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  • 08.12.2016 · Fachbeitrag · Widerrufsbelehrung

    Widerrufserklärung bei Mehrpersonenverhältnissen

    | Der räumlich abgesetzte Zusatz „Bei mehreren Darlehensnehmern kann jeder Darlehensnehmer seine Willenserklärung gesondert widerrufen“ am Ende einer Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag steht der Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV für die ansonsten nach Muster erteilte Belehrung nicht entgegen. |