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  • 31.08.2018 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Welche Gebühr fällt für das Abschlussschreiben an?

    | Ein Abschlussschreiben ist als Schreiben einfacher Art einzustufen, das lediglich eine 0,3-Gebühr (Nr. 2302 VV RVG) auslöst, wenn sich der Inhalt des Schreibens in der Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung erschöpft und nicht dargelegt ist, dass dem Schreiben weitere Prüfungen oder über den Inhalt des Schreibens hinausgehende Erwägungen und Absprachen mit dem Mandanten vorausgingen. |