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  • 04.12.2019 · Fachbeitrag · Vorfälligkeitsklausel

    BGH hat keine Bedenken gegen Vorfälligkeitsklauseln

    | Eine in Unterrichtsverträgen verwendete Vorfälligkeitsklausel, wonach bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Monaten sofort der gesamte restliche Betrag fällig wird, verstößt weder gegen § 309 Nr. 6 BGB, noch gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, noch gegen das Transparenzgebot. |