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  • 04.10.2018 · Fachbeitrag · Verzinsung

    Zinsansprüche bei öffentlich-rechtlichen Behandlungskosten

    | Die Verzinsung des Anspruchs eines Krankenhauses gegen den Unfallversicherungsträger auf Bezahlung von Behandlungskosten eines Versicherten aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag bestimmt sich nach den Vorschriften des BGB. |