10.05.2017 · Fachbeitrag · Vertragsrecht
Trotz Erbausschlagung kann eine Haftung begründet sein
Wer eine Kostenübernahmeerklärung für die Heimkosten eines Elternteils unterschrieben hat, kann sich seiner Schuldnerschaft nicht entziehen, indem er nach dem Erbfall des Elternteils die Erbschaft ausschlägt.
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