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  • 10.05.2017 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Trotz Erbausschlagung kann eine Haftung begründet sein

    Wer eine Kostenübernahmeerklärung für die Heimkosten eines Elternteils unterschrieben hat, kann sich seiner Schuldnerschaft nicht entziehen, indem er nach dem Erbfall des Elternteils die Erbschaft ausschlägt.