08.09.2014 · Fachbeitrag · Versorgungsvertrag
Stillschweigender Vertragsschluss durch Energieverbrauch
Ein Energiebelieferungsvertrag durch Entnahme von Energie kommt grundsätzlich mit dem Nutzer zustande und nicht mit dem Eigentümer des Grundstücks, wenn kein schriftlicher Liefervertrag vorliegt.
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