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  • 12.05.2025 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Einseitige Absenkung der Leistungen beim Krankenhaustagegeld

    | Für den Krankentagegeldversicherer stellt es keine unzumutbare Härte i. S. d. § 306 Abs. 3 BGB dar, an einem infolge der Unwirksamkeit von § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 lückenhaft gewordenen Vertrag festgehalten zu werden. |