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  • 01.07.2021 · Fachbeitrag · Verrechnung

    Zustimmung zur Verrechnung kann Schuldanerkenntnis sein

    Stehen sich Honoraransprüche des Architekten einerseits und Schadenersatzansprüche des Bauherrn andererseits in aufrechenbarer Weise gegenüber und stimmt die Haftpflichtversicherung des Architekten nun einer Verrechnung zu, liegt darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis.