01.07.2021 · Fachbeitrag · Verrechnung
Zustimmung zur Verrechnung kann Schuldanerkenntnis sein
Stehen sich Honoraransprüche des Architekten einerseits und Schadenersatzansprüche des Bauherrn andererseits in aufrechenbarer Weise gegenüber und stimmt die Haftpflichtversicherung des Architekten nun einer Verrechnung zu, liegt darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis.
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