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  • 01.07.2021 · Fachbeitrag · Verrechnung

    Zustimmung zur Verrechnung kann Schuldanerkenntnis sein

    | Stehen sich Honoraransprüche des Architekten einerseits und Schadenersatzansprüche des Bauherrn andererseits in aufrechenbarer Weise gegenüber und stimmt die Haftpflichtversicherung des Architekten nun einer Verrechnung zu, liegt darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. |