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  • 27.12.2014 · Fachbeitrag · Vergütungsvereinbarung

    Tätigkeitsbeschreibung muss konkret sein

    | Das Textformerfordernis nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG hat einerseits eine Schutz- und Warnfunktion für den Mandanten. Andererseits erleichtert es dem Rechtsanwalt, den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nachzuweisen. Diese Funktionen kann die Vergütungsvereinbarung nur erfüllen, wenn sie ausreichend bestimmt ist. |