08.09.2016 · Fachbeitrag · Unterlassungsansprüche
Rechtskräftige Ordnungsgeldbeschlüsse haben Bestand
Auch wenn der Vollstreckungstitel durch eine spätere Erledigungserklärung entfallen ist, sind auf dieser Grundlage ergangene und rechtskräftig gewordene Ordnungsgeldbeschlüsse nicht aufzuheben.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig