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  • 08.09.2016 · Fachbeitrag · Unterlassungsansprüche

    Rechtskräftige Ordnungsgeldbeschlüsse haben Bestand

    | Auch wenn der Vollstreckungstitel durch eine spätere Erledigungserklärung entfallen ist, sind auf dieser Grundlage ergangene und rechtskräftig gewordene Ordnungsgeldbeschlüsse nicht aufzuheben. |