Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Auch technische Hilfen sind umsatzsteuerpflichtig

    | Ein Kreditinstitut, das gegen Entgelt für andere Kreditinstitute im Rahmen der Abwicklung deren „beleghaften“ Zahlungs- und Überweisungsverkehrs Schecks, Überweisungen sowie Lastschriften im Wesentlichen lediglich technisch bearbeitet, führt keine steuerfreien Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr aus. |

     

    Nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren steuerfrei. Der BFH (16.11.16, XI R 35/14, Abruf-Nr. 191727) kam jedoch zu dem Ergebnis, dass eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorlag. Die Einwendungen des Kreditinstituts hat er vollständig zurückgewiesen.

     

    PRAXISHINWEIS | Wer Dienstleistungen erbringt und eine Befreiung von der Umsatzsteuerfreiheit annimmt, sollte zur Risikominimierung eine verbindliche Auskunft des Finanzamts einholen, wenn ein erhebliches Nachzahlungsrisiko der Höhe nach begründet werden könnte. Ersatzweise müsste zumindest eine Nachzahlungsvereinbarung mit dem Kunden vereinbart werden.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2017 | Seite 127 | ID 44767276