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  • 09.02.2016 · Fachbeitrag · Telekommunikation

    Abrechnung von Mehrwertdiensten

    | Rechnet das Telekommunikationsunternehmen Mehrwertdienste von Drittanbietern ab, darf es nicht einerseits wegen Einwänden auf den Dritt-anbieter verweisen, andererseits verlangen, dass die offenen Forderungen ausgeglichen werden. |