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  • 05.08.2019 · Fachbeitrag · Streitwertfestsetzung

    Ohne Worte geht es dann doch nicht

    | Enthalten weder der Streitwertfestsetzungsbeschluss des LG noch der nach Beschwerdeeinlegung ergangene Nichtabhilfebeschluss eine Begründung, stellt dies einen wesentlichen Verfahrensmangel dar. Dieser führt regelmäßig zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses und zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe durch das LG. |