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  • 09.01.2026 · Fachbeitrag · Streitwert

    Kündigung einer Lebensversicherung

    | Der Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass die Kündigung einer Lebensversicherung auf den Todes- oder Erlebensfall unwirksam und der Versicherungsvertrag beitragspflichtig fortzusetzen ist, beträgt 80 % der Differenz zwischen der ursprünglichen Versicherungssumme und der beitragsfreien Versicherungsleistung nach Kündigung. |