07.01.2019 · Fachbeitrag · Streitwert
Gegenstandswert bei der Mietminderung richtig berechnen
Beantragt der Vermieter, eine berechtigte Mietminderung festzustellen, ist bei von ihm behebbaren Mängeln entsprechend dem geschätzten Zeitraum zwischen Klageeinreichung und Mängelbeseitigung von zwölf Monaten der Gegenstandswert mit dem Jahresbetrag anzusetzen.
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