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  • 07.01.2019 · Fachbeitrag · Streitwert

    Gegenstandswert bei der Mietminderung richtig berechnen

    | Beantragt der Vermieter, eine berechtigte Mietminderung festzustellen, ist bei von ihm behebbaren Mängeln entsprechend dem geschätzten Zeitraum zwischen Klageeinreichung und Mängelbeseitigung von zwölf Monaten der Gegenstandswert mit dem Jahresbetrag anzusetzen. |