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  • 10.07.2026 · Fachbeitrag · Streamingdienste

    Kündigungsrecht bei nicht aufgebrauchtem Guthaben

    Die Klausel, wonach die Kündigung einer Mitgliedschaft über Streamingdienstleistungen erst in Kraft tritt, wenn ein noch vorhandenes Guthaben aufgebraucht ist, führt dazu, dass eine Kündigung des Nutzungsvertrags – je nach Höhe des noch vorhandenen Guthabens – erst viele Monate später wirksam wird. Sie weicht damit von § 620 Abs. 2, § 621 Nr. 3 BGB ab und benachteiligt den Vertragspartner damit i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB unangemessen.