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  • 05.12.2019 · Fachbeitrag · Schlichtung

    Hinweis auf Teilnahme am Verbraucherstreitbeilegungsverfahren prüfen

    | Die auf einer Webseite und/oder in den AGB eines Unternehmers enthaltene Mitteilung, die Bereitschaft zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle könne „im Einzelfall“ erklärt werden, ist nicht ausreichend klar und verständlich im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG. |