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  • 07.01.2019 · Fachbeitrag · Schenkungsrückforderung

    Schenkung kann mit erheblichen Risiken verbunden sein

    | Um den Umfang des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung zu bestimmen, ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten. Herauszugeben ist nicht nur der ursprünglich geschenkte Gegenstand. Bei einem wirtschaftlich nutzbaren Gegenstand, der das Vermögen des Beschenkten mit der Möglichkeit bereichert, Nutzungen daraus zu ziehen, sind auch die seit der Schenkung gezogenen Nutzungen herauszugeben. |