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  • · Nachricht · Schadenersatzrecht

    Abstellgebühren für ein Hybrid- bzw. Elektroauto

    Ein verunfalltes Hybridfahrzeug darf wegen möglicher Brandgefahr zunächst auf einem gesicherten Quarantänestellplatz abgestellt werden.

     

    Die dadurch verursachten Mehrkosten im Rahmen des mit dem Abschleppauftrag konkludent geschlossenen Verwahrungsvertrags (§§ 688, 689 BGB) sind nach Ansicht des LG Koblenz (4.5.26, 14 O 169/24, Abruf-Nr. 255108) aber nur für einen Zeitraum von fünf Tagen gerechtfertigt. Danach könne das Fahrzeug auf einem normalen Standplatz verwahrt werden. Die Kosten für einen Quarantänestellplatz hat es mit 76,16 EUR brutto (64 EUR netto) und den für einen normalen Stellplatz mit 19,04 EUR brutto (16 EUR netto) nach § 287 ZPO geschätzt.

     

    MERKE — Die sachverständige Begutachtung hat ergeben, dass ein stark beschädigtes Hybridfahrzeug aufgrund einer möglichen Beschädigung der Hochvoltbatterie ein erhöhtes Brandrisiko aufweise. Ein gesicherter Quarantänebereich mit Abstand zu brennbaren Materialien sei daher zunächst erforderlich. Allerdings ist der Zeitraum beschränkt, weil die Gefahr vor allem im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall besteht. Die neue Schadensposition wird nun wohl schnell Eingang in die Praxis der Abrechnung von Verkehrsunfällen bei zunehmenden Hybrid- und Elektrofahrzeugen finden.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2026 | Seite 141 | ID 50902854