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  • · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Regelmäßige Rabatte mindern den Schaden

    | Sind dem Geschädigten von markengebundenen Fachwerkstätten auf dem allgemeinen regionalen Markt Großkundenrabatte für Fahrzeugreparaturen eingeräumt worden, die er ohne Weiteres auch für die Reparatur des Unfallfahrzeugs in Anspruch nehmen könnte, ist dies ein Umstand, der im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung auch bei fiktiver Schadensabrechnung zu berücksichtigen ist. |

     

    Der BGH (29.10.19, VI ZR 45/19, Abruf-Nr. 212615) verweist zur Begründung dieser Sichtweise auf den Grundsatz der Naturalrestitution nach § 249 BGB. Zu ersetzen ist der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag. Was insoweit erforderlich ist, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Eigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte. Es ist also einerseits zu berücksichtigen, was dem Geschädigten zugemutet werden kann, andererseits aber auch, welche individuellen Möglichkeiten bestehen.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2020 | Seite 19 | ID 46301803