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  • 10.05.2016 · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Möglichkeit der Drittschadensliquidation bedenken

    | Bei einer Drittschadensliquidation, bei der der nach dem Vertrag Ersatzberechtigte Leistung an sich verlangt, ist es dessen Sache, die Ersatzleistung an den geschädigten Dritten weiterzuleiten. Nur wenn feststeht, dass der geschädigte Dritte tatsächlich nichts davon erhalten würde, ist es gerechtfertigt, den Anspruch zu versagen. Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls ist vom Schädiger zu beweisen. |