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  • 04.02.2022 · Fachbeitrag · Rückabwicklung

    Konkurrierende Zinsansprüche bei Rückabwicklung eines Vertrags

    | Auf Darlehenszinsen, die der Verkäufer dem Käufer bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach § 280 Abs. 1 BGB ersetzen muss, sind gezahlte Prozesszinsen anzurechnen, wenn sie den gleichen Zeitraum betreffen. |