04.08.2025 · Fachbeitrag · Reiserecht
Wesentliche Änderung der Reise als faktische Vereitelung
| Mutet der Pauschalreiseveranstalter dem Reisenden vor Reiseantritt eine erhebliche Änderung der vereinbarten Reiseleistungen zu, liegt darin zugleich eine Vereitelung der Reise im Sinne des § 651n Abs. 2 BGB. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig