· Fachbeitrag · Reiserecht
Minderung des Reisepreises bei verspäteter Ankunft
Flugverspätungen sind an der Tagesordnung und beeinträchtigen den Gesamturlaub. Neben oder statt den Ansprüchen nach der FluggastrechteVO kann dies auch einen Anspruch auf Reisepreisminderung geben. Wie weit dies gehen kann, zeigt eine Entscheidung des AG Düsseldorf.
Sachverhalt
Bei der vom 9.1.25 bis zum 31.1.25 gebuchten Pauschalreise nach Punta Cuna (Dominikanische Republik) landete der Hinflug statt, wie geplant, um 17:05 Uhr Ortszeit erst gegen 23:40 Uhr am Zielort. Der Gesamtreisepreis der 15-tägigen Reise betrug 6.868 EUR, somit der Tagespreis 457,87 EUR.
Die reisenden Eheleute begehren eine Reisepreisminderung nicht nur für den Reisetag, sondern – wegen Übermüdung – auch für den Folgetag. Darüber hinaus begehren sie Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude und die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.
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