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  • 28.11.2021 · Fachbeitrag · Reiserecht

    Klage gegen Fluggesellschaft und Reisebüro

    | Macht der Reisende mit seiner Klage gegen den Reiseveranstalter, bei dem er eine Pauschalreise mit Flugbeförderung gebucht hat, und das Luftbeförderungsunternehmen, das der Veranstalter mit der Durchführung der Beförderungsleistung beauftragt hat, einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung vertraglicher Pflichten geltend, der über die Rechte hinausgeht, die dem Fluggast gegen das Luftbeförderungsunternehmen nach der Fluggastrechte-VO zuerkannt werden, kommt eine Streitgenossenschaft zwischen Reiseveranstalter und Luftbeförderungsunternehmen in Betracht. |