03.11.2017 · Fachbeitrag · Rechtsverfolgungskosten
Vorsicht bei der Inanspruchnahme des Kaskoversicherers
Das Quotenvorrecht rechtfertigt es für sich allein nicht, dem Verursacher eines Verkehrsunfalls auch die Rechtsverfolgungskosten für die erste Kontaktaufnahme mit dem Vollkaskoversicherer aufzuerlegen.
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