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  • 04.05.2022 · Fachbeitrag · Rechtsscheinhaftung

    Mehr Haftende, wenn der Zusatz „UG“ fehlt

    | Weist eine Unternehmergesellschaft im Sinne von § 5a GmbHG nicht – wie im Gesetz vorgesehen – ihre Rechtsform und die Haftungsbeschränkung in der Firma aus, haftet ihr im Rechtsverkehr auftretender Vertreter für den dadurch erzeugten unrichtigen Rechtsschein gemäß § 311 Abs. 2 und 3, § 179 BGB analog. |