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  • 09.11.2016 · Fachbeitrag · Prozessstandschaft

    Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft

    Ein rechtsschutzwürdiges Eigeninteresse des Zedenten einer unentgeltlich abgetretenen Forderung, diese mittels gewillkürter Prozessstandschaft gerichtlich geltend zu machen, wird durch sein bloßes Interesse an einer technischen Erleichterung der Prozessführung nicht begründet.