09.11.2016 · Fachbeitrag · Prozessstandschaft
Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft
Ein rechtsschutzwürdiges Eigeninteresse des Zedenten einer unentgeltlich abgetretenen Forderung, diese mittels gewillkürter Prozessstandschaft gerichtlich geltend zu machen, wird durch sein bloßes Interesse an einer technischen Erleichterung der Prozessführung nicht begründet.
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