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  • 12.08.2026 · Nachricht · Prozessrecht

    Zugestimmt heißt zugestimmt

    Eine Partei, die – ebenso wie zuvor bereits der Gegner – einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts vorbehaltlos angenommen hat, kann ihre Zustimmung nicht nachträglich davon abhängig machen, dass der Gegner einer Änderung der in dem Vergleich enthaltenen Kostenregelung zustimmt.