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  • · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Statthaftigkeit eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil: Wann geht es los?

    | Ab wann und bis wann kann eigentlich gegen ein Versäumnisurteil Einspruch eingelegt werden? Diese Frage war bisher höchst umstritten, wenn der Einspruch vor der Zustellung des Versäumnisurteils an den Einspruchsführer erfolgt. Der BGH schafft nun Klarheit. |

     

    Sachverhalt

    Der Insolvenzverwalter macht gegen die beklagte Versicherung aus übergegangenem Recht einen Deckungsanspruch aus einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (D&O-Versicherung) geltend. Die Insolvenzschuldnerin unterhielt bei der Beklagten eine D&O-Versicherung. Wegen im Jahr 2013 nach Insolvenzreife aus dem Vermögen der Insolvenzschuldnerin geleisteter Zahlungen verurteilte das LG den ehemaligen Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, an den Kläger 2.849.967,66 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Die Deckungsansprüche des ehemaligen Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin gegen die Beklagte aus der D&O-Versicherung hat der Insolvenzverwalter gepfändet und dem Kläger zur Einziehung überwiesen. Mit seiner Klage hat der Kläger diese Ansprüche gegen die Versicherung als Drittschuldner gerichtlich geltend gemacht. Das LG hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Nach Ablauf der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft hat es die Versicherung mit Versäumnisurteil vom 12.2.21 antragsgemäß verurteilt, an den Kläger 2.000.000 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Das Versäumnisurteil ist dem Insolvenzverwalter am 17.2.21 und der Versicherung am 19.2.21 zugestellt worden.

     

    Mit einem bei Gericht am selben Tag eingegangenen Schriftsatz vom 18.2.21 hat die Versicherung „gegen ein möglicherweise bereits ergangenes Versäumnisurteil“ Einspruch eingelegt sowie Klageabweisung und die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil beantragt. Mit Schriftsatz vom 4.5.21 hat die Versicherung vorsorglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Einspruchsfrist beantragt und erneut Einspruch eingelegt.