12.06.2026 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Kostengrundentscheidung mit Tücken bei der Klagerücknahme
Auf eine Kostenentscheidung nach Klagerücknahme bei Wegfall des Anlasses zur Klageerhebung vor Rechtshängigkeit (§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPO) ist § 100 Abs. 4 ZPO weder direkt noch analog anwendbar
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