10.04.2026 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Das (unbegründete) zweite Fristverlängerungsgesuch
| Grundsätzlich können möglicherweise noch erfolgende Berichtigungen eines Urteils nach §§ 319, 320 ZPO oder Protokollberichtigungen keine erheblichen Gründe i. S. v. § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist darstellen |
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