05.12.2018 · Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe
So schnell kann ein Nachprüfungsverfahren scheitern
| Im PKH- und VKH-Überprüfungsverfahren gemäß § 120a ZPO ist der Partei die Aufforderung, sich zu erklären, ob sich ihre Verhältnisse verändert haben, analog § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO zuzustellen. |
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