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  • 04.05.2023 · Fachbeitrag · Private Krankenversicherung

    Vertrauen auf Ersatz von Behandlungskosten

    In Ausnahmefällen kann in der privaten Krankenversicherung der Versicherer nach Treu und Glauben zum Ersatz von Behandlungskosten verpflichtet sein, obwohl sich diese als medizinisch nicht notwendig erweisen (Vertrauenshaftung).