04.05.2023 · Fachbeitrag · Private Krankenversicherung
Vertrauen auf Ersatz von Behandlungskosten
In Ausnahmefällen kann in der privaten Krankenversicherung der Versicherer nach Treu und Glauben zum Ersatz von Behandlungskosten verpflichtet sein, obwohl sich diese als medizinisch nicht notwendig erweisen (Vertrauenshaftung).
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